Die Premierministerin von Québec Pauline Marois und der Québecer Wirtschafts- und Finanzminister Nicolas Marceau haben am 18. Oktober erklärt, dass die Regierung von Québec die Grundsatzvereinbarung zu den Hauptpunkten der Verhandlungen über ein Wirtschafts- und Freihandelsabkommen zwischen der EU und Kanada unterstützt. Der Entwurf der Grundsatzvereinbarung wurde nach monatelangen intensiven Verhandlungen erreicht.
„Wir sind stolz, dass diese entscheidende Etappe der Verhandlungen auf dem Weg zum wichtigsten Freihandelsabkommen seit der NAFTA im Jahr 1994 nun erreicht ist. Wegen seines begrenzten Binnenmarktes muss sich Québec weiter international öffnen“, so Premierministerin Marois. Minister Marceau ergänzte, dass „das umfassende Wirtschafts- und Freihandelsabkommen zwischen Kanada und der EU es erlauben werde, alle Zölle der EU und Kanadas auf Industrieprodukte abzuschaffen, davon 98 Prozent unmittelbar mit Inkrafttreten des Abkommens.“
Québec wird erhebliche Vorteile aus dem Abkommen ziehen, insbesondere in den Bereichen Aluminium, Freizeitfahrzeuge, petrochemische und chemische Produkte, gesägtes Holz, mobile Häuser, Fahrzeugteile, Telekommunikationsausstattung, hochtechnologische optische Ausstattungen sowie für eine Vielzahl von weiterverarbeiteten Lebensmitteln.
Im Bereich der Landwirtschaft wird das Abkommen einen besseren europäischen Marktzugang für Rind- und Schweinefleisch ermöglichen und Zölle für eine Vielzahl frischer und verarbeiteter Produkte abschaffen. Allerdings hat die kanadische Bundesregierung einer Erhöhung der Käseimporte aus der EU zugestimmt, was sich auf die Einkommen der Québecer Milch- und Käseproduzenten auswirken könnte. Daher hat die Regierung von Québec eine feste Zusage seitens der kanadischen Bundesregierung erhalten, dass Kompensationen für die Québecer Milchproduzenten, die von den erhöhten Einfuhren betroffen sind, vorgesehen werden.
Schließlich hat Québec sichergestellt, dass Dienstleistungen in Bildung, Gesundheit, Sozialem, Dienstleistungen im Rahmen der Regierungsarbeit sowie das Angebotsmanagement, nicht vom Abkommen berührt werden. Im Bereich der Kulturwirtschaft haben es die Verhandlungen erlaubt, mit Ausnahmen für Kapitel zu arbeiten und in der Präambel des Abkommens einen Verweis auf die UNESCO-Konvention zum Schutz und zur Förderung der Vielfalt kultureller Ausdrucksformen einzufügen.